Sprungziele

Ein offenes Ohr für Bürger

Gerade auf kommunaler Ebene ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den politischen Prozess von zentraler Bedeutung. Der Markt Zapfendorf legt deshalb großen Wert darauf, Entscheidungsprozesse transparent zu machen, die Anliegen der Bürgerschaft zu identifizieren, sich offen über aktuelle Entwicklungen auszutauschen und so möglichst weitgehend gemeinschaftliche Entscheidungen zu finden. In regelmäßigen Abständen haben die Bürgerinnen und Bürger daher im Rahmen der Bürgersprechstunden und der Bürgerversammlungen die Möglichkeit, sich in die Kommunalpolitik einzubringen.

Bürgersprechstunde

Regelmäßig am 3. Montag des Monats hält Bürgermeister Michael Senger eine Bürgersprechstunde ab. Hier steht er ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Zapfendorf für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Die Bürgermeistersprechstunde findet jeweils von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt am:

  • Montag, den 15.01.2024
  • Montag, den 19.02.2024
  • Montag, den 18.03.2024
  • Montag, den 15.04.2024
  • Montag, den 27.05.2024
  • Montag, den 17.06.2024
  • Montag, den 15.07.2024
  • Montag, den 19.08.2024
  • Montag, den 16.09.2024
  • Montag, den 21.10.2024
  • Montag, den 18.11.2024
  • Montag, den 16.12.2024

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um Voranmeldung unter der Telefonnummer 09547/879-11 oder -14.

Gerne können Sie Ihr Anliegen auch außerhalb der Sprechstunden vorbringen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach Ihren persönlichen Gesprächstermin, ebenfalls unter o.g. Telefonnummer.

Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung ist auf kommunaler Ebene eine Versammlung von Bürgern, die eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde darstellt. Sie dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. 

Anders als dem Marktgemeinderat werden der Bürgerversammlung keine Mitbestimmungsrechte, sondern nur Mitwirkungsrechte – nämlich ein Mitberatungs- oder Erörterungsrecht sowie ein Empfehlungsrecht – eingeräumt.

Die nächsten Bürgerversammlungen findet statt

  • am Montag, den 23.01.2023
    um 19:00 Uhr
    im Gemeinschaftshaus Oberleiterbach (Eichenweg 8, 96199 Zapfendorf),
     
  • am Dienstag, den 24.01.2023
    um 19:00 Uhr
    im Pfarrheim Kirchschletten (Kirchschletten 26, 96199 Zapfendorf).

Gegenstand der Beratung oder einer Empfehlung in der Bürgerversammlung kann nur eine gemeindliche Angelegenheit sein, d. h. nur eine Angelegenheit des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde (vgl. Art. 57 und 58 Bayer. Gemeindeordnung). Eine gemeindliche Angelegenheit kann i. d. R. auch dann vorliegen, wenn die Angelegenheit zwar keine solche des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises ist, jedoch unmittelbar Auswirkungen auf die Gemeinde hat, wenn also ein unmittelbarer Ortsbezug besteht.

Die Einberufung und die Durchführung der Bürgerversammlung ist Aufgabe des ersten Bürgermeisters. Er oder ein von ihm bestellter Vertreter führt den Vorsitz in der Bürgerversammlung. Da die Bürgerversammlung ein Gemeindeorgan ist, dem ein demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der Gemeinde vorsitzen muss, kann dieser nur ein Marktgemeinderatsmitglied sein, nicht aber ein Gemeindebediensteter oder ein Gemeindebürger. 

Der Vorsitzende

  • eröffnet und leitet die Versammlung
  • ruft die Tagesordnungspunkte auf
  • erteilt das Wort
  • wirkt auf eine sachgerechte und zweckentsprechende Erörterung der Gemeindeangelegenheiten hin bzw. unterbindet allgemeine Aussprachen über politische Fragen (da nicht zulässig)
  • leistet bei Anträgen Formulierungshilfe für die notwendigen Beschlüsse, insbesondere die Empfehlungen der Bürgerversammlung
  • führt die Abstimmung durch
  • stellt das Abstimmungsergebnis fest
  • schließt die Versammlung

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