Corona-Virus - Kontaktdatenerfassung von Besuchern im Rathaus ab 09.11.2020
Wir bitten um Beachtung, dass ab dem 09.11.2020 eine Kontaktdatenerfassung aller Besucher des Rathauses erfolgt.
Ab Montag, den 09.11.2020 erfolgt eine Kontaktdatenerfassung aller Besucher des Rathauses aufgrund von § 4 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In jedem Dienstzimmer liegen hierzu entsprechende Ausfüllformulare aus. Auch die Datenschutzhinweise können jederzeit eingesehen werden (diese sind auch am Ende dieses Beitrages als Download veröffentlicht).
Die Bereitstellung der Daten ist notwendig, um die Kontaktpersonenermittlung im Falle einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sicherstellen zu können. Werden die Daten nicht angegeben, kann die Kontaktpersonenermittlung nicht durchgeführt werden. Ein Besuch von Einrichtungen des Marktes Zapfendorf (z. B. Rathaus usw.) ist aufgrund des Infektionsgeschehens nur bei Angabe Ihrer Kontaktdaten möglich.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die vorsätzliche oder fahrlässige Angabe wahrheitswidriger Daten nach § 28 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 4 BayIfSMV eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. 1a Nr. 24 Infektionsschutzgesetz (IfSG) darstellt, die mit einem Bußgeld nach § 73 Abs. 2 IfSG geahndet werden kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Sinne der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.