Durchführen von Gartenarbeiten und Rasenmähen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
immer wieder wird uns die Frage nach den zulässigen Zeiten für den Einsatz von Gartengeräten und Rasenmähern gestellt.
Grundsätzlich gilt erst einmal die allgemeine Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle lärmverursachenden Belästigungen, die die Nachtruhe stören können, verboten.
Seit 2002 wird der Einsatz von Gerätschaften, insbesondere Rasenmäher, durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. So können z. B. Rasenmäher, Heckenschere, Motorkettensäge, Vertikutierer usw. an Werktagen (Mo. – Sa.) durchgehend von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. Eine Mittagspausenregelung gibt es für diese Geräte nicht.
Für besonders laute Geräte (Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser, Laubsammler) gelten gesonderte Zeiten. Diese Geräte dürfen nur zwischen 09:00 und 13:00 Uhr und zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr betrieben werden. Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt.
Trotzdem bitten wir im gegenseitigen nachbarlichen Interesse, wenn möglich, auf einen Einsatz von z. B. Rasenmähern oder anderen lärmintensiven Arbeiten in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu verzichten.
An Sonntagen und Feiertagen darf der Rasenmäher nicht verwendet werden. Ausnahmen sind hier lediglich sehr leise Spindelmäher, Elektrorasenmäher und Mähroboter, sofern dadurch keine anderen Personen gestört werden.
Gemeindeverwaltung Zapfendorf