Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 finden Anfang 2023 statt. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem unabhängigen Wahlausschuss gewählt.
Das bringst du mit:
- Du wohnst im Markt Zapfendorf (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- Du bist bis zum 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt
- Gegen dich laufen keine Strafverfahren und du wurdet nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt
- Du bist meinungsstark, vorverurteilsfrei und besitzt eine gesunde Menschenkenntnis
Interesse geweckt?
Ab sofort kannst Du dich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 14. April 2023 beim Markt Zapfendorf, Wahlamt, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf oder per E-Mail an poststelle@zapfendorf.de bewerben.
Für die Jugendschöffen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 28. Februar 2023 beim Landratsamt Bamberg, FB 22 – Jugend und Familie, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg oder per E-Mail an jugendamt@lra-ba.bayern.de
Hier geht es zu den Bewerbungsformularen:
Bewerbungsformular Jugendschöffe
Nähere Informationen über das Schöffenamt findest Du hier sowie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.