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Veranstaltungsanzeigen und Schankerlaubnisse bei Vereinsfesten und besonderen Anlässen

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Auf dem Foto ist eine Szene von einem Street-Food-Fest zu sehen. Das Foto ist KI-generiert.
Foto: Freepik/KI-generiert

Veranstaltungsanzeigen gem. Art. 19 LStVG und Anträge auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs gem. § 12 GastG (Schankerlaubnis) bei Vereinsfesten und derartigen besonderen Anlässen

Der Markt Zapfendorf weist darauf hin, dass öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde rechtzeitig vorher schriftlich unter Angabe von Art, Ort und Zeit der Veranstaltung anzuzeigen sind. Ebenso ist die Schankgenehmigung spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Termin zu beantragen. Dies gilt auch für die Sperrung von Straßen für die jeweiligen Veranstaltungen.

Geschieht dies nicht, kann und wird der Markt Zapfendorf keine Genehmigung mehr aussprechen. Der Markt Zapfendorf muss vor Erteilung der jeweiligen Genehmigungen andere Behörden (Landratsamt, Polizei usw.) beteiligen. Gehen die Anträge zu spät ein, ist eine Beteiligung der anderen Behörden nicht mehr möglich und damit die Erteilung der Genehmigungen ausgeschlossen. Ausnahmen werden nicht zugelassen. Um Beachtung wird im Interesse des Veranstalters gebeten!

Die Formulare stehen auf der Homepage des Marktes Zapfendorf zur Verfügung: 
Formulare

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