Sprungziele

Verbundweite Verkehrserhebung 2023

  • Service

Vom 28. Januar 2023 bis 26. November 2023 zählt und befragt der VGN seine Fahrgäste.

Die Ergebnisse der Erhebung müssen für das gesamte Jahr repräsentativ sein. Deshalb finden Zählung und Befragung verteilt über vier Erhebungsperioden statt:

  • 28.01. - 02.04.2023
  • 14.04. - 02.07.2023
  • 31.07. - 24.09.2023
  • 05.10. - 26.11.2023

Die Interviewerinnen und Interviewer fragen nach dem verwendeten Fahrausweis, den benutzten Linien und Haltestellen sowie nach dem Zweck der Fahrt. Befragt wird in allen Linien im Gebiet des VGN. Im Rahmen dieser Erhebungen werden auch die SchülerInnen und Auszubildenden befragt. Die Befragungen sind völlig anonym. Es werden keine persönlichen Daten oder auch Adressdaten erhoben. Von Bedeutung sind die Informationen zum genutzten Ticket sowie dem Fahrtweg.

Das Erhebungspersonal des vom VGN beauftragten Unternehmens O.trend trägt jeweils ein Namensschild und führt zur Legitimation einen Interviewerausweis mit sich. Gefragt wird nach Angaben zur aktuellen Fahrt und dem dabei verwendeten Fahrausweis. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Tickets und nicht der Fahrscheinkontrolle. Die Antworten werden mit einer Smartphone-App erfasst.

Die Ergebnisse der Erhebung sind die Grundlage für die Verteilung der Fahrgeldeinnahmen auf alle Verkehrsunternehmen im VGN. Darüber hinaus dienen sie der Weiterentwicklung des bestehenden Verkehrsangebots, wie zum Beispiel beim Ausbau des Liniennetzes oder bei der Erstellung der Nahverkehrspläne von Städten und Landkreisen. Bei großen Infrastrukturprojekten fließen die Daten in die erforderlichen Modellrechnungen und Nachfrageprognosen mit ein.

Dem VGN ist bewusst, dass die Befragung Minderjähriger vereinzelt kritisch gesehen wird. Das Erhebungspersonal ist dahingehend geschult und wird die Befragungen diskret durchführen. Es ist sichergestellt, dass die Anonymität bewahrt wird, d. h. es werden keinerlei Namen, Adressen o.ä. von den SchülerInnen abgefragt.

© www.vgn.de
© www.vgn.de
Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.