Verunreinigung durch Hundekot – freilaufende Hunde

Leider häufen sich erneut Beschwerden, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaft ihres Hundes nicht ordnungsgemäß entsorgen.
Alle Hundebesitzer sollten zur Hundekotentsorgung bei jedem Spaziergang eine Plastiktüte mitführen oder die Beutel der aufgestellten Hundetoilettenspender nutzen.
Der Hundekotbeutel muss bis zum nächsten öffentlichen Abfallbehälter mitgenommen werden. Ist dieser bereits voll, ist der Beutel zuhause in der Restmülltonne zu entsorgen. Die Entsorgung der Hundekotbeutel in der Natur, im Wald oder in der Flur und in Sträuchern ist nicht Sinn der Sache! Die Plastiktüten verrotten nicht und belasten die Umwelt dauerhaft.
Bedenken Sie bitte, dass eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier von Hundekot ausgeht. Auch die Landwirte sind in erheblichem Maß durch Verkotung von Futterpflanzen betroffen. Zum einen die persönliche Kontamination bei der Ernte, zum anderen die schlechte Futterqualität.
Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß der Straßenreinigungsverordnung des Marktes Zapfendorf mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden.
Der Markt Zapfendorf möchte sich ausdrücklich bei den vielen Hundebesitzern bedanken, welche die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner bereits jetzt schon ordnungsgemäß entsorgen. Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich alle Hundebesitzer daranhalten würden.
Hunde müssen sich außerdem immer im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden und jederzeit zurückgerufen werden können. Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben. Rufen Sie Ihren Hund zu sich, wenn Ihnen Andere begegnen. Im Zweifel leinen Sie Ihren Hund an! Dies gilt besonders bei der Begegnung mit Kindern, Joggern, Radfahrern oder Menschen, die ihrerseits Tiere mitführen.
Innerhalb der geschlossenen Ortschaft sollten Hunde immer an der Leine geführt werden. Sie haben damit Ihren Hund besser unter Kontrolle, können unmittelbar und wirksam gegen unvorhergesehene Reaktionen vorgehen, wie z. B. Weglaufen, unkontrolliertes Pinkeln und Abkoten, Hochspringen an Passanten.