- 09547/879-99
- poststelle@zapfendorf.de
- www.zapfendorf.de
Mo., Di.,
Do., Fr.: 08:00-12:00 Uhr
Mi.: 07:00-12:00 Uhr
Mo.: 14:00-18:00 Uhr- barrierefrei
Jagdschein; Erteilung
Der Jagdschein wird von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (an der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Stand 14.12.2016
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)