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Kinderreisepass; Erstattung einer Anzeige bei Verlust und Wiederauffinden
Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Stand 22.10.2020
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)