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Mo., Di.,
Do., Fr.: 08:00-12:00 Uhr
Mi.: 07:00-12:00 Uhr
Mo.: 14:00-18:00 Uhr- barrierefrei
Verfahrensfreies Bauvorhaben; Beantragung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben können Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung erteilt werden.
Stand 14.04.2020
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)