Gemeindeverbindungsstraße Sassendorf - Lauf

Anordnung zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
Die Gemeindeverbindungsstraße Sassendorf–Lauf befindet sich derzeit in einem baulich schlechten Zustand. Aus diesem Grund hat das Ordnungsamt des Marktes Zapfendorf mit Schreiben vom 30.10.2026 für den gesamten Streckenabschnitt der vorgenannten Gemeindeverbindungsstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Darüber hinaus wurde angeordnet, an besonders stark beschädigten Stellen durch das Verkehrszeichen „Gefahrenstelle“ auf die bestehenden Straßenschäden hinzuweisen.
Die vorgenannten verkehrsrechtlichen Anordnungen treten mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gelten bis zu deren Entfernung.
Wir bitten um Kenntnisnahme und entsprechende Beachtung.