Ein offenes Ohr für Bürger
Gerade auf kommunaler Ebene ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den politischen Prozess von zentraler Bedeutung. Der Markt Zapfendorf legt deshalb großen Wert darauf, Entscheidungsprozesse transparent zu machen, die Anliegen der Bürgerschaft zu identifizieren, sich offen über aktuelle Entwicklungen auszutauschen und so möglichst weitgehend gemeinschaftliche Entscheidungen zu finden. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher im Rahmen von persönlichen Gesprächsterminen mit dem Bürgermeister sowie in regelmäßig stattfindenden Bürgerversammlungen die Möglichkeit, sich in die Kommunalpolitik einzubringen.
Die "Nicht-Bürgersprechstunde"
Bis Ende April 2026 hielt der Erste Bürgermeister jeweils am dritten Montag des Monats eine Bürgersprechstunde ab, bei der er für Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stand.
Ab Mai 2026 ist die bislang instituierte monatliche Bürgersprechstunde nicht mehr vorgesehen.
Herrn Bürgermeister Andreas Hofmann ist es ein großes Anliegen und bereits gelebte Praxis, sich mit Bürgerinnen und Bürger zeitnah über deren Anliegen austauschen und ins Gespräch zu kommen - und dies möglichst unkompliziert. Melden Sie sich daher einfach bei Bedarf im Rathaus und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin.
Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung ist auf kommunaler Ebene eine Versammlung von Bürgern, die eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde darstellt. Sie dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.
Anders als dem Marktgemeinderat werden der Bürgerversammlung keine Mitbestimmungsrechte, sondern nur Mitwirkungsrechte – nämlich ein Mitberatungs- oder Erörterungsrecht sowie ein Empfehlungsrecht – eingeräumt.
Die nächsten Bürgerversammlungen findet statt
- am Montag, den 23.09.2024 in Oberoberndorf im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses,
- am Dienstag, den 24.09.2024 in Lauf im Sportheim des 1. FC Lauf,
- am Mittwoch, 25.09.2024 in Sassendorf im Mehrzweckgebäude Sassendorf,
- am Donnerstag, 26.09.2024 in Zapfendorf in der Aula der Grund- und Mittelschule.
Der Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr.
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Mitberatungs-, Erörterungs- und Empfehlungsrecht
Gegenstand der Beratung oder einer Empfehlung in der Bürgerversammlung kann nur eine gemeindliche Angelegenheit sein, d. h. nur eine Angelegenheit des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde (vgl. Art. 57 und 58 Bayer. Gemeindeordnung). Eine gemeindliche Angelegenheit kann i. d. R. auch dann vorliegen, wenn die Angelegenheit zwar keine solche des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises ist, jedoch unmittelbar Auswirkungen auf die Gemeinde hat, wenn also ein unmittelbarer Ortsbezug besteht.
Die Einberufung und die Durchführung der Bürgerversammlung ist Aufgabe des ersten Bürgermeisters. Er oder ein von ihm bestellter Vertreter führt den Vorsitz in der Bürgerversammlung. Da die Bürgerversammlung ein Gemeindeorgan ist, dem ein demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der Gemeinde vorsitzen muss, kann dieser nur ein Marktgemeinderatsmitglied sein, nicht aber ein Gemeindebediensteter oder ein Gemeindebürger.
Der Vorsitzende
- eröffnet und leitet die Versammlung
- ruft die Tagesordnungspunkte auf
- erteilt das Wort
- wirkt auf eine sachgerechte und zweckentsprechende Erörterung der Gemeindeangelegenheiten hin bzw. unterbindet allgemeine Aussprachen über politische Fragen (da nicht zulässig)
- leistet bei Anträgen Formulierungshilfe für die notwendigen Beschlüsse, insbesondere die Empfehlungen der Bürgerversammlung
- führt die Abstimmung durch
- stellt das Abstimmungsergebnis fest
- schließt die Versammlung
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Voraussetzungen
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Fristen
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Rechtsgrundlage