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Gemeinderat und Bürgermeister

Der Marktgemeinderat Zapfendorf besteht aus 20 Marktgemeinderäten und dem 1. Bürgermeister. Die Gemeindeteile, die über kein eigenes Gemeinderatsmitglied verfügen, werden durch einen Ortssprecher vertreten. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden der 2. und 3. Bürgermeister gewählt.

Die Aufgaben des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist im politischen Sinn die Vertretung der Gemeindebürger. Er führt in Städten die Bezeichnung Stadtrat, in Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat und wird in Bayern auf 6 Jahre gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand 2020, die nächste findet im Jahre 2026 statt.

Der Gemeinderat als ...

Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder bilden eine Volksvertretung, da sie in freier, unmittelbarer, allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgern direkt gewählt wurden. Sie haben ein eigenes freies, nicht imperatives Mandat mit einer kommunalrechtlichen Prägung und sind somit nur ihrem Gewissen unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Die Kandidaten werden dabei von den Parteien, den Bürgerinitiativen und den Wählergruppen gestellt.

Der Gemeinderat ist, obwohl er aus Wahlen hervorgeht, kein Parlament im staatsrechtlichen Sinn, sondern ist ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft „Gemeinde”. Der Gemeinderat ist hierbei der Exekutive, also der Verwaltung zuzuordnen, da er Verordnungen und Satzungen zur Regelung der Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft erlassen kann.

Der Gemeinderat ist also die oberste Verwaltungsinstanz einer Gemeinde und ist für alle grundlegenden Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises zuständig, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fallen. Diese Aufteilung wird konkret in der Geschäftsordnung des Gemeinderates festgelegt, die sich jeder Gemeinderat zu Beginn einer Legislaturperiode gibt.

Kompetenzen und Pflichten

Der Gemeinderat beschließt in Sitzungen (Sitzungszwang). Der Grund für den Sitzungszwang ist in dem Bedürfnis nach einer gemeinsamen Beratung zu sehen, welche eine wichtige Voraussetzung für eine fehlerfreie Bildung des Willens ist. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus. Die Beschlüsse erlangen mit dem Vollzug durch den Bürgermeister Außenwirkung.

Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder hängt von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Zapfendorf sind dies aufgrund einer Einwohnerzahl von über 5.000 Einwohnern 20 Marktgemeinderäte.

Scheidet ein Mitglied während der Legislaturperiode aus, so rückt ein Nachrücker für diesen in den Gemeinderat ein. Gründe für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat können insbesondere der Wegzug aus der Gemeinde, der Verlust der Wählbarkeit, die Weigerung den Eid oder das Gelöbnis zur Verfassungstreue abzulegen oder gesundheitliche Gründe sein.

Bis zur offiziellen Entlassung aus dem Amt bleibt der antragsstellende Marktgemeinderat ein Mitglied mit allen Pflichten.

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