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Markt Zapfendorf

Öffentlicher Feld- und Waldweg Roth – Sassendorf

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Verschiedene Anordnungen aufgrund des baulichen Zustandes des Weges

Der öffentliche Feld- und Waldweg von Roth nach Sassendorf (Fl.-Nr. 198, Gemarkung Sassendorf bzw. Fl.-Nr. 965, Gemarkung Lauf) befindet sich in einem baulich schlechten Zustand.

Aufgrund dessen hat das Ordnungsamt des Marktes Zapfendorf mit Schreiben vom 30.10.2026 für den beschriebenen Streckenabschnitt (siehe Foto) folgende verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen:

 

Nördlicher Streckenabschnitt:

  • Verbot für Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge
  • Landwirtschaftlicher Verkehr frei

 

Südlicher Streckenabschnitt:

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h
  • Kennzeichnung besonders stark beschädigter Stellen durch das Verkehrszeichen „Gefahrenstelle“

 

Die Grenze zwischen dem nördlichen und dem südlichen Streckenabschnitt verläuft etwa auf Höhe der Lagerhalle am ehemaligen Sportplatz in Sassendorf.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen treten mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gelten bis zu deren Entfernung.

Wir bitten um Kenntnisnahme und entsprechende Beachtung.