Sprungziele

Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
FB 1 - Bürgerdienstleistungen
Markt Zapfendorf

  • +49 9547 879-99
  • ewo@zapfendorf.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 07:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen