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Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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