- +49 9547 879-99
- ewo@zapfendorf.de
Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 07:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 08.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
FB 1 - Bürgerdienstleistungen
Markt Zapfendorf