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Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 07:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Fundsachen im Gemeindegebiet; Fundanzeige und Verlustanzeige
Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 22.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
FB 1 - Bürgerdienstleistungen
Markt Zapfendorf