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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
FB 1 - Bürgerdienstleistungen
Markt Zapfendorf

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