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Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Markt Zapfendorf
Markt Zapfendorf

  • +49 9547 879-99
  • poststelle@zapfendorf.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 07:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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