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Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 07:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister
Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 22.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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