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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Markt Zapfendorf
Markt Zapfendorf

  • +49 9547 879-99
  • poststelle@zapfendorf.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 07:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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