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Absolutes Halteverbot in der Bamberger Straße (Höhe Sparkasse)

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Der Markt Zapfendorf weist darauf hin, dass in der Bamberger Straße (auf Höhe der Sparkasse, Haus-Nr. 26) weiterhin ein absolutes Halteverbot besteht aufgrund der sich unterhalb der Straße befindlichen schadhaften Verrohrung des Laufer Baches. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer in einem mit diesem Verkehrsschild gekennzeichneten Bereich somit weder halten noch parken. Das absolute Halteverbot gilt bis auf Weiteres.

Weiterhin teilen wir mit, dass auf dem Gehsteig südlich der Sparkasse (ab Höhe Bamberger Straße 28 in Richtung Ortsausgang) Mitte Oktober 2024 neue Markierungen angebracht wurden, die ausweisen, auf welchen Flächen geparkt werden darf und wo nicht. In diesem Bereich darf ein PKW nur bis zu einer Maximallast von 2,8 Tonnen parken. Dies ist durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und dringende Beachtung.