Ausweisdokumente per Post nach Hause schicken lassen

Ausweisdokumente können per Post nach Hause geschickt werden(wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind)
Seit dem 01.05.2025 haben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15,00 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde.
Voraussetzungen:
- Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift.
- Sendungen mit Ausweisdokumenten dürfen nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden, das heißt, der Adressat bzw. die Adressatin muss Zuhause sein, wenn das Dokument zugestellt wird.
Die Auslieferung der Ausweisdokumente erfolgt ausschließlich über die Deutsche Post AG.
- Der/Die Adressat/in muss sich gegenüber dem Postzusteller ausweisen können, um das neue Dokument zu erhalten, das heißt
> bei Direktversand eines Personalausweises muss man über einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass verfügen bzw.
> bei Direktversand eines Reisepasses muss man über einen gültigen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis verfügen.
> Andere gültige Lichtbildausweise zum Nachweis der Identität sind derzeit noch nicht zugelassen!
Weitere Informationen sowie ein FAQ hierzu gibt es unter www.personalausweisportal.de.