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Bekanntmachung der Ergebnisse der Nachschätzung landwirtschaftlicher Flächen

Service

für Reuthlos

Bekanntmachung der Ergebnisse der Nachschätzung landwirtschaftlicher Flächen 
§ 13 BodSchätzG i.V.m. § 122 Abs. 3 u. 4 AO

In der Gemarkung 2268 Reuthlos wurde eine Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.

Die Ergebnisse – Schätzungsurkarte und Schätzungsbuch – werden offengelegt:

  • während der Öffnungszeiten des Servicezentrums
  • in der Zeit vom 10. November 2025 bis 09. Dezember 2025
  • im Finanzamt Bamberg, Martin-Luther-Str. 1, 96050 Bamberg, Raum


Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekanntgegeben.

Vor der Einsichtnahme wird empfohlen, sich mit dem/der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen zur Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0172/1528555 oder unter der E-Mail-Adresse als-vb.01@fa207.stv.bayern.de in Verbindung zu setzen.

Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht dem Eigentümer der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch zu (§ 347 AO).
Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 09. Januar 2026 beim Finanzamt Bamberg entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht der Einspruch eingelegt wurde (§12 BodSchätzG)