Fälligkeit Wassergeld am 03.12.2025

Endabrechnung 2024/2025
Bitte beachten Sie, dass die Endabrechnung für das Wassergeld (Verbrauchsjahr 01.10.2024 bis 30.09.2025) am 03.12.2025 fällig ist!
Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.
Die Abrechnungsbescheide wurden in der letzten Oktoberwoche 2025 versendet. Bei evtl. Nachfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Steueramtes unter Telefon 0 95 47/8 79-21 und -20 gerne zur Verfügung.