Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026

Öffentliche Bekanntmachung
Der Markt Zapfendorf setzt gemäß der am 17.09.2020 erlassenen Hundesteuersatzung die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe fest.
Die Hundesteuer 2026 wird am 01.02.2026 in der Höhe fällig, die in den letzten erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzt wurde.
Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Hundesteuerbescheid für das Kalenderjahr 2026 zugegangen wäre.
Bei Steuerpflichtigen, welche am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Hundesteuer wie gewohnt zum Fälligkeitstermin vom jeweiligen Bankkonto eingezogen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
ist der Widerspruch einzulegen beim
Markt Zapfendorf
Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
ist die Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth
Postfach 110321, 95442 Bayreuth
Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
zu erheben.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Zapfendorf, den 12.01.2026
Senger
Erster Bürgermeister