Hinweise zur Plakatierung im Gemeindegebiet des Marktes Zapfendorf

Kommunalwahl 2026
Plakatierung ist eine Sondernutzung nach Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). Die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) für Werbeanlagen bleiben dabei unberührt.
Grundlage für Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ist die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013, Az.: IC2-2116.1-0, bekanntgegeben im AllMBl Nr. 2/2013 (9210-I). Sie ist verbindlich zu beachten.
Die geltenden Auflagen und Bedingungen sowie das Formular zur Beantragung einer Plakatierung anlässlich einer Gemeindewahl im Gemeindegebiet des Marktes Zapfendorf finden Sie hier:
Hinweise zur Plakatierung im Gemeindegebiet des Marktes Zapfendorf anlässlich einer Gemeindewahl