Kommunalwahlen 2026 - Briefwahlantrag

Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2026 können ab sofort online beantragt werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst ab Montag, den 16.02.2026!
Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden aktuell an Wahlberechtigte versendet.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, können den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen bereits jetzt stellen, sobald sie ihre persönliche Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bequem und einfach anhand des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung möglich sowie über das Bürgerserviceportal. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Sie können Ihre Briefwahl auf folgende Weise beantragen:
- Online beantragen:
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich bis 01.03.2026 um 23:59 Uhr.
Danach ist nur noch Selbstabholung im Wahlamt bis 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich!
Achtung: Der Versand der Briefwahlunterlagen darf erst ab Montag, den 16.02.2026 erfolgen.
Zum Online-Antrag
- Persönlich beantragen (bis Freitag 06.03.2026, 15:00 Uhr):
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und bei uns persönlich im Wahlamt abgeben. Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich auszuweisen.
- Schriftlich beantragen:
Formular auf der Wahlbenachrichtigung: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken per Brief, E-Mail oder Fax. Nennen Sie unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Das Schreiben muss außerdem von allen Antragstellern/Antragstellerinnen unterschrieben werden. Schreiben Sie einfach, dass Sie per Briefwahl wählen wollen. Sie brauchen dafür keinen Grund anzugeben.
Geben Sie bei Ihrem Antrag bitte auch jeweils an, ob Sie im Falle einer Stichwahl für den 22.03.2026 ebenso Briefwahlunterlagen möchten (Kann man ankreuzen).
Bitte beachten Sie:
Die Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden! Auch sollte auf eine persönliche Vorsprache mit Abholung verzichtet werden. Die Anträge können einfach in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen kommen dann mit der Post.
Bitte beachten Sie zudem, dass Ihre Stimmabgabe (der rote Wahlbrief) rechtzeitig bis spätestens Sonntag, den 08.03.2026 bis 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein muss.
Bezüglich der Wahlbenachrichtigung:
Wer bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Markt Zapfendorf
Wahlamt
Herrngasse 1
96199 Zapfendorf
ewo@zapfendorf.de
Tel.: 09547/879 -17 / -18 / -19
Fax: 09547/879-99
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Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl 2026 finden Sie zudem hier:
Kommunalwahl 2026