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Kosten für einen Personalausweis ab dem 07.02.2026

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Der Gesetzgeber hat in § 31 Abs. 2 des Personalausweisgesetzes festgelegt, dass die Kosten aller Beteiligten an der Leistung/Erstellung für den Personalausweis durch eine Gebühr gedeckt werden soll. 

Mit der seit 01.01.2021 festgelegten Personalausweisgebühr konnten die mittlerweile gestiegenen Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung sowie die gestiegenen Produktionskosten bei der Bundesdruckerei GmbH nicht mehr gedeckt werden. Die Gebühr war somit anzuheben, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.

Die Kosten für einen Bundespersonalausweis betragen ab dem 07.02.2026:

Antragstellende Person
bis 24 Jahre
27,60 Euro
(6 Jahre gültig)
Antragstellende Person
ab 24 Jahre
46,00 Euro
(10 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis10,00 Euro
(3 Monate gültig)
zuzüglich Fotoausstellung
(im Rathaus)
   6,00 Euro

Jeder Personalausweis ermöglicht mit dem integrierten Online-Ausweis die bequeme, sichere und unkomplizierte Nutzung digital angebotener Dienstleistungen der Verwaltung und der Privatwirtschaft. Der Online-Ausweis darf nach Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt werden. Zusammen mit einer geeigneten Software – z. B. der AusweisApp – können viele NFC-fähige Smartphones als Lesegerät für den Online-Ausweis angewendet werden.

Ist Ihr Online-Ausweis noch nicht aktiviert und Sie haben das 16. Lebensjahr erreicht, sprechen Sie bitte im Meldeamt für weitere Informationen vor. Dort können Sie kostenlos den Online-Ausweis aktivieren lassen und Ihre selbst gewählte 6-stellige Geheimnummer (PIN) setzen.

Sie erreichen das Meldeamt unter den Telefonnummern 09547/879-17, -18 und -19.