Sprungziele
Markt Zapfendorf

Vollsperrung der "Bamberger Straße" ab 24.08.2026

Baustelle
Gemeindeentwicklung

Alle Informationen zu: Vollsperrung / Umleitung / Verlegung Bushaltestelle / Absolutes Halteverbot / Anlieger bis Baustelle frei

Die „Bamberger Straße“ in Zapfendorf wird ab dem 24.08.2026 aufgrund Erneuerungsarbeiten an der Wasserleitung im Bereich Kreuzung Kirche/Rathaus bis zur Abzweigung „Gartenstraße“ vollgesperrt. Dies wurde dem Markt Zapfendorf mit Anordnung des Landratsamtes Bamberg vom 23.07.2026 mitgeteilt. Die Vollsperrung ist angeordnet bis längstens 30.04.2027.

 

Für Sie ist wichtig:

  • Vollsperrung zwischen Höhe „Bamberger Straße 1“ bis zur Abzweigung in die „Gartenstraße“.
  • Die Kreuzung Herrngasse/Hauptstraße/Bahnhofstraße ist befahrbar.
  • Anlieger sind bis Baustelle frei (Anlieger sind Personen, die ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnen oder zu einer Erledigung aufsuchen müssen).
  • Fußgänger werden gefahrlos an der Baumaßnahme vorbeigeleitet.

 

 

Umleitung des allgemeinen Verkehrs

Eine Umleitung des allgemeinen Verkehrs über die Umgehungsstraße (sog. “Westtangente”) von Zapfendorf ist ausgeschildert.

 

Verlegung von Bushaltestellen

Durch die Vollsperrung können zwei Bushaltestellen, die vom öffentlichen Personennahverkehr angefahren werden, nicht bedient werden. Diese werden wie folgt zu nachfolgender Ersatzbushaltestelle mit Beginn ab Montag, den 24.08.2026 verlegt:

Bushaltestelle reguläralleinige Ersatzbushaltestelle ab dem 24.08.2026
Zapfendorf, Siedlung 
(Laufer Straße/Gäßchen)
Zapfendorf, Kreuzung Gartenstraße/Kapellenweg
Zapfendorf, Schwimmbad
(Laufer Straße/Am Flutgraben)

Der gemeindliche Bauhof wird die Ersatzbushaltestelle am Freitag, den 21.08.2026 einrichten. Entsprechende Hinweisschilder werden angefertigt und angebracht. 

 

Umleitung der Schulbusse

 

Öffentlicher Personennahverkehr / VGN-Linie 962 (Baunach – Scheßlitz):

Für Busse, die aus Fahrtrichtung „Bamberger Straße“ kommen und in Fahrtrichtung Unterleiterbach müssen:
Bamberger Straße – Gartenstraße / Ersatzbushaltestelle „Gartenstraße/Kapellenweg“ – Oberweg – Herrngasse – Hauptstraße und weiter durch den Kreisverkehr Nord nach Unterleiterbach (über die St 2197)

Für Busse, die aus Fahrtrichtung „Bamberger Straße“ kommen und in Fahrtrichtung Scheßlitz müssen:
Bamberger Straße – Gartenstraße / Ersatzbushaltestelle „Gartenstraße/Kapellenweg“ – Laufer Straße und weiter in Richtung Lauf/Scheßlitz

und jeweils auch in umgekehrter Richtung.

 

Freigestellter Schülerverkehr (Zubringerbus zum Bahnhof, Grundschule Zapfendorf, Mittelschulverbund MOM):

Für Busse, die vor der Grundschule Zapfendorf in Fahrtrichtung „Herrngasse“ stehen und in Fahrtrichtung Lauf müssen:
Schulstraße – Herrngasse – Oberweg – Gartenstraße – Laufer Straße und weiter nach Lauf 

Für Busse, die vor der Grundschule Zapfendorf in Fahrtrichtung „Herrngasse“ stehen und nach Breitengüßbach oder Baunach müssen:
Schulstraße – Herrngasse – Oberweg – Gartenstraße – Bamberger Straße und weiter nach Breitengüßbach/Baunach
ODER (wenn möglich) von der Schulstraße – Herrngasse – Scheßlitzer Straße – BA1 zur Autobahn A73 

und jeweils auch in umgekehrter Richtung.

Durch die Umleitung der verschiedenen Schulbuslinien (Zubringerbus zum Zug, Bus zur Realschule Scheßlitz -Linie VGN 962-, Busse zur Grundschule Zapfendorf) kann es zu zeitlichen Verzögerungen bei den Ausfahrten am Nachmittag kommen. 

 

Absolutes Halteverbot in der Gartenstraße/im Oberweg

Für die „Gartenstraße“ und den sich anschließenden „Oberweg“ (ohne Neben- und Stichstraßen) bis zur T-Kreuzung „Herrngasse/Scheßlitzer Straße“ besteht aufgrund der Umleitung der Schulbusse ab 24.08.2026 auf ihrer gesamten Länge ein absolutes Halteverbot (für die Dauer der Vollsperrung der „Bamberger Straße“). Das bedeutet, dass das Halten und Parken in den vorgenannten Straßen für Anwohner und Besucher während der Baumaßnahme generell verboten ist.

Wir weisen bereits ergänzend darauf hin, dass im Herbst 2026 eine größere Baumaßnahme bei der Bayerischen Milchindustrie (Scheßlitzer Straße) ansteht, die entsprechenden Baustellenverkehr bis in den „Oberweg“ (Lagerplatz) mit sich bringen wird.

Die notwendige Beschilderung wird noch durch die zuständige Baufirma aufgestellt. In Ihrem eigenen Interesse und um für einen reibungslosen Ablauf des öffentlichen Personennahverkehrs zu sorgen, bitten wir Sie – auch, falls die Beschilderung noch fehlen sollte - sich an das absolute Halteverbot ab dem 24.08.2026 zu halten.

 

Wir danken allen Verkehrsteilnehmenden und Betroffenen für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung.