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Absolutes Halteverbot in der Bamberger Straße (Höhe Sparkasse)

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Der Markt Zapfendorf weist darauf hin, dass in der Bamberger Straße (auf Höhe der Sparkasse, Haus-Nr. 26) weiterhin ein absolutes Halteverbot besteht aufgrund der sich unterhalb der Straße befindlichen schadhaften Verrohrung des Laufer Baches. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer in einem mit diesem Verkehrsschild gekennzeichneten Bereich somit weder halten noch parken. Das absolute Halteverbot gilt bis auf Weiteres. Weiterhin teilen wir mit, dass auf dem Gehsteig südlich der…

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