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Zurückschneiden von lebenden Einfriedungen wie Hecken, Sträuchern und Bäumen

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Wir möchten erneut alle Grundstückseigentümer daran erinnern, dass durch überhängende Äste von Bäumen, Sträuchern und Hecken Gehwege und Straßen nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden können und dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume, die über den Gartenzaun wuchern, müssen laufend bündig zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Über dem Gehweg ist ein Freiraum von 2,50 m und über der Fahrbahn ein Freiraum von 4,50 m…

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