Bekanntmachung über Laserscanningvermessungen
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von November 2016 bis April 2017 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen durchführen.
Pressemitteilung des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von November 2016 bis April 2017 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft.
Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. Das Einbringen von Messpunkten kann notwendig werden und sollte grundsätzlich auf öffentlichen Grundstücken erfolgen. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen.
Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren.
Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter http://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html
München, November 2016