Sprungziele

Feuerwehrbedarfsplan

Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes ihre Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotenzial ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. (Punkt 1.1 der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 28. Mai 2013)

Unterzeichnung des Feuerwehrbedarfsplanes

Am Donnerstag, den 21.09.2023 trafen sich die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Zapfendorf sowie der Kreisbrandrat Thomas Renner, Kreisbrandinspektor Tobias Schmaus, Kreisbrandinspektor Andreas Schnapp und Erster Bürgermeister Michael Senger zur Unterzeichnung des Feuerwehrbedarfsplanes.

Nach ca. 2 Jahren ist der Feuerwehrbedarfsplan von den Kommandanten, der Kreisbrandinspektion des Landkreises Bamberg und der Gemeindeverwaltung in gemeinschaftlicher Arbeit fertiggestellt. Anschließend stellte der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 20.07.2023 den Bedarf für die Wehren einstimmig fest.

Durch den Feuerwehrbedarfsplan wird eine strukturierte und fachlich hinterlegte Entscheidungsgrundlage geschaffen, um den erforderlichen Bedarf an Gerätehäusern, Fahrzeugen, Gerätschaften und Personal festzustellen. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält Aussagen zu den erforderlichen Beschaffungen an Fahrzeugen mit Blick auf die Altersdaten der vorhandenen Fahrzeuge, Anhänger und Gerätschaften sowie zu den erforderlichen Maßnahmen an den einzelnen Feuerwehrgerätehäusern.

v. l. n. r. (hinten): KBI Tobias Schmaus, Nikolas Dumsky/Feuerwehr Oberleiterbach, Dominik Werner/Feuerwehr Unterleiterbach, Stefan Schmitt/Feuerwehr Zapfendorf, KBI Andreas Schnapp, Marcel Leisgang/Feuerwehr Lauf, Julian Morgenroth/Feuerwehr Oberoberndorf, Christoph Schmidt/Feuerwehr Kirchschletten, Pascal Förner/Feuerwehr Sassendorf, KBM Benedikt Kannheiser.

v. l. n. r. (vorne): KBR Thomas Renner und Erster Bürgermeister Michael Senger. 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.