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Vergabe von Bauplätzen in den Neubaugebieten „Zapfendorf Ost IV“ und „Lauf Südwest I“

Der Markt Zapfendorf vergibt im Neubaugebiet „Zapfendorf Ost IV“ insgesamt acht und im Neubaugebiet „Lauf Südwest I“ vier freie Baugrundstücke.

Der Marktgemeinderat hat die Richtlinien zur Vergabe der gemeindlichen Bauplätze sowie den Bauplatzpreis festgelegt. Diese finden Sie hier.

Der Grundstücksverkaufspreis beträgt für die Baugrundstücke im Baugebiet „Lauf Südwest I“ 65 €/m². Hinzu kommen die Erschließungskosten. Diese betragen voraussichtlich 92 €/m². Zusammen ergibt sich ein Verkaufspreis für das erschlossene Baugrundstück in Höhe von 157€/m².

Der Grundstücksverkaufspreis beträgt für die Baugrundstücke im Baugebiet „Zapfendorf Ost IV“ 125 €/m². Hinzu kommen die Erschließungskosten. Diese betragen endgültig 110 €/m². Zusammen ergibt sich ein Verkaufspreis für das erschlossene Baugrundstück in Höhe von 235/m².

Daneben sind noch die Beurkundungskosten (Notar-, Grundbuchgebühren, Grunderwerbssteuer), die von den zuständigen Behörden bzw. dem Notar erhoben werden, zu zahlen. Kosten für Strom-, Telekommunikations- und sonstige Anschlüsse sind mit den jeweiligen Anbietern abzurechnen.

Sofern Sie am Kauf eines Bauplatzes interessiert sind, bitten wir um Abgabe des Bewerbungsfragebogens (s. Anhang) mit den entsprechenden Unterlagen bis zum 17.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung. Die Einteilung der Baugebiete können Sie den ebenfalls im Anhang abgebildeten Plänen entnehmen.

Die Bebauungspläne mit den Vorgaben für die Bebauung finden Sie hier:

Bebauungsplan „Lauf - Südwest I“

Bebauungsplan „Zapfendorf Ost IV“

Bewerbungsfragebogen

Baugebiet „Lauf - Südwest I“ (Lageplan)

Baugebiet „Zapfendorf Ost IV“ (Lageplan)

Bauplätze, Häuser & Wohnungen

Im Gemeindegebiet des Marktes Zapfendorf sind derzeit nur wenige Baugrundstücke verfügbar. Man ist stets daran interessiert, vorhandene Baulücken zu schließen und Leerstände von bestehenden Wohngebäuden zügig zu beheben.

Die Verwaltung führt hierzu regelmäßig Umfragen bei den Eigentümern der unbebauten Grundstücke durch, um zu klären, in welchem Umfang ein Bauplatzangebot besteht. 

Eine Liste der der Verwaltung gemeldeten, verfügbaren Bauplätze und Häuser finden Sie nachstehend.

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Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.