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Der Kinderreisepass wird abgeschafft: Beantragung nur noch bis 31.12.2023 möglich!

    © Bundesministerium des Innern und für Heimat

    Zum 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass bundesweit abgeschafft. Die Konsequenz:

    • Zum Stichtag werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
    • Auch Verlängerungen und Aktualisierungen entfallen ab dem Zeitpunkt.
    • Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum.
    • Kinderreisepässe und Verlängerungen können noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

     

    Das ändert sich: Personalausweis oder Reisepass für Kinder | Kosten & Bearbeitungszeiten

    Für Kinder wird nach dem Jahreswechsel auf Antrag nur noch ein Personalausweis oder regulärer elektronischer Reisepass ausgestellt.

    Kinderreisepass (nur noch bis 31.12.2023)

    • Beantragung: 13,00 Euro | Verlängerung: 6,00 Euro/Gültigkeit: 1 Jahr
    • sofortige Ausstellung

    Regulärer Reisepass (Personen unter 24 Jahre)

    • Beantragung: 37,50 Euro/Gültigkeit: 6 Jahre
    • Bearbeitungszeit: ca. 3 – 4 Wochen

    Personalausweis (Personen unter 24 Jahre)

    • Beantragung: 22,80 Euro/Gültigkeit 6 Jahre
    • Bearbeitungszeit: ca. 2 – 3 Wochen

     

    Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes empfehlen aufgrund der Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei eine rechtzeitige Planung und Beantragung des gewünschten Ausweisdokumentes. Erforderliche Unterlagen, die zur Beantragung oder Verlängerung benötigt werden, sind:

    • Ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes + Anwesenheit des Kindes
    • Eine Geburtsurkunde (wenn noch nicht vorhanden)
    • Die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter

     

    Weitere Informationen

    Für weitergehende Informationen besuchen Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: Reisepass für Kinder. Über das Feld „HÄUFIG NACHGEFRAGT Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?“ gelangen Sie direkt zu den FAQ (Fragen und Antworten).

     

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