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Neuordnung der Corona-Tests ab 11. Oktober

    Schnellteststation des Marktes Zapfendorf bietet ab 11.10.2021 nur noch für berechtigte Personen kostenfreie Schnelltests an!

    Die Kommunen im Landkreis werden zum Ende dieser Woche einen Teil ihrer Schnellteststationen schließen. Dies hat im Wesentlichen drei Gründe: die rückläufige Nachfrage, das inzwischen umfassende Angebot der Privatwirtschaft sowie die Beschränkung der Kostenfreiheit der Tests ab 11. Oktober auf berechtigte Personen.

    In einer Abstimmungsrunde mit Landrat Johann Kalb waren sich die Bürgermeister einig, dass in den kommunalen Teststationen lediglich die kostenfreien Tests für berechtigte Personen angeboten werden.

    Die Schnellteststation des Marktes Zapfendorf bietet für berechtigte Personen bis zum 31.10.2021 Schnelltests an!

    Für Personen, die sich nicht impfen lassen können, bleiben die Tests in der Schnellteststation des Marktes Zapfendorf bis zum 31.10.2021 kostenlos. Dazu zählen beispielsweise Kinder unter 12 Jahren oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können.

    Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren, Schwangere sowie geimpfte Studierende aus dem Ausland, wenn der Impfstoff nicht anerkannt ist, bleibt der Schnelltest bis zum Ende des Betriebs der Schnellteststation ebenso kostenfrei.

    Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

    Für alle anderen Personengruppen ist der Schnelltest dauerhaft kostenpflichtig und kann grundsätzlich nicht an kommunalbetrieben Testzentren durchgeführt werden.

    Alle Angebote finden Sie auf dieser virtuellen Karte: https://www.vianovis.net/lkr-bamberg/

    Alle Informationen rund um die ab 11. Oktober geltenden Testvorgaben finden Sie im Internet: https://www.landkreis-bamberg.de/Corona-Test/

    Foto: Landkreis Bamberg

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