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Rauchmelder ab 01.01.2018 Pflicht

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© Markus Hornung

Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle Wohnungen und Einfamilienhäuser nachgerüstet und mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Brände sind – glücklicherweise – seltene Ereignisse. Aber wenn es brennt, brennt es meist in Wohnungen.

Um sich aus einer verrauchten Wohnung zu retten, bleibt nur sehr wenig Zeit. In Deutschland sterben rund 600 Menschen im Jahr durch Brände, in Bayern rund 60 Menschen. 90 % davon sterben an Rauchvergiftung. Ganz entscheidend ist es, einen Brand rechtzeitig, bevor ein Raum oder gar die ganze Wohnung völlig verraucht ist, zu bemerken. Branderkennung ist mit Rauchwarnmeldern zu günstigen Preisen möglich.
Richtig angebracht, schlägt der Rauchwarnmelder Alarm, lange bevor Sie selbst die Gefahr erkennen. So gewinnen Sie lebensrettende Zeit – für sich und für Ihre Familie.

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neu gebaute Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle Wohnungen und Einfamilienhäuser nachgerüstet und mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Doch wie genau sieht die gesetzliche Regelung aus?
Wo und wie müssen die Rauchwarnmelder installiert werden?
Wer ist für den Einbau oder die Betriebsbereitschaft der Geräte verantwortlich?

Darüber informiert Sie ein Flyer, den Sie am Ende dieser News vorfinden.

Weiterführende Hinweise und Tipps finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.