Rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen bzw. der roten Wahlbriefe
Landtags-/Bezirkswahlen am 08.10.2023
Durch ein Rundschreiben der Deutschen Post vom 21.09.2023 wurden wir darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Briefwahlunterlagen 6 Tage vor dem Wahltermin (Montag, 02.10.2023, spätestens 12:00 Uhr) im Rathaus eingegangen und von der Gemeindeverwaltung versendet sein muss, um eine rechtzeitige Zustellung an die Wahlberechtigten sicherzustellen.
Des Weiteren wurde seitens der Deutschen Post empfohlen, dass die roten Wahlbriefe spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin (Mittwoch, 04.10.2023) in einen Briefkasten Ihrer Wahl geworfen bzw. in einer Filiale der Deutschen Post eingehen. Am Sonntag, den 08.10.2023 werden keine roten Wahlbriefe zugestellt.
Wir bitten um Beachtung und um persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus bzw. Abgabe der roten Wahlbriefe (auch Einwurf in den Rathaus-Briefkasten möglich) nach den oben genannten Fristen.