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Sammlung von „gefährlichen Abfällen“

  • Service

Auch 2016 finden in jeder Landkreisgemeinde mindestens zwei Sammlungen für bestimmte Abfälle statt, die keinesfalls über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Da an die Erfassung, den Transport und die Entsorgung dieser Stoffe besondere Anforderungen gestellt werden, bezeichnet sie das Gesetz als „gefährliche Abfälle“. Für den Bereich der Gemeinde Zapfendorf ist folgender Termin im Rahmen der zweiten Sammlung 2016 vorgesehen: Samstag, 17.09.2016, 12:30-13:30 Uhr, Parkplatz am Schwimmbad

Folgende Abfälle werden beispielsweise angenommen:

  • Grundsätzlich: Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, gesundheitsschädlich“,„reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“
  • Energiesparlampen
  • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel, z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift;
  • Lösemittelhaltige Abfälle, z.B. Lack, Farbe, Benzin, Nitroverdünner, Fleck- u. Rostentferner, Pinselreiniger,
    Kleber, Bremsflüssigkeit, usw.
  • Batterien aller Art (Autobatterien, Akkus, Knopfzellen)
  • Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.)
  • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel, z.B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen
  • Quecksilberhaltige Abfälle, z. B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter
  • Feuerlöscher

Nicht angenommen werden z. B.:

Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Leuchtstoffröhren (Wertstoffhof), Hausmüll, Altreifen, Asbestzementplatten, Druckgasflaschen, Munition.

Hinweise zur Problemabfallsammlung:

  • Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den „gelben Sack“ entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne.
  • Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.
  • Altöl ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der
    gekauften Menge verpflichtet.
  • Altlacke/Altfarben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für
    Dickschichtfarbe, Farbdosen, ...) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.
  • Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, die maximale
    Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des
Landkreises Bamberg gerne zur Verfügung: 09 51/85-706 oder 85-708.

Quelle: Landratsamt Bamberg

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